Öffentliche Pressekonferenz zur Verhandlung vor dem Verfassungsgericht

Am Dienstag, den 16. April, wird der erste Verhandlungstermin vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht zu unserem Volksbegehren stattfinden. Was ist passiert? Der rot-grüne Senat hatte gegen uns geklagt, da er der Auffassung ist, dass es nicht Sache des Landes sei, den Krankenhäusern Vorgaben in Sachen Personal zu machen. Damit will er verhindern, dass wirksame Maßnahmen gegen den Pflegenotstand ergriffen werden und die Klinikkonzerne mehr Geld für Personal ausgeben müssen.

 

Wie auch immer das Verfassungsgericht entscheiden wird, wir sind der Meinung: Unsere Bemühungen um bessere Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern - in der Pflege, aber zum Beispiel auch in der Reinigung - lassen sich nicht gesetzlich verbieten! Der Senat und die Krankenhausbetreiber stehen weiter in der Verantwortung, bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wieder mehr Menschen in der Pflege arbeiten wollen. Und das geht nur mit festen Personalschlüsseln, die sich am realen Bedarf orientieren - und nicht an Untergrenzen.

 

Pflegerinnen und Pfleger, Hebammen und Reinigungskräfte aus verschiedenen Hamburger Krankenhäusern werden auf der Veranstaltung Statements zur Situation in den Häusern abgeben. Sie werden deutlich machen, dass der Personalmangel und seine Folgen traurige Realität bleiben, ganz gleich wie das Verfassungsgericht entscheidet. Eine Personalbemessung am tatsächlichen Bedarf bleibt notwendig. Die Beschäftigten der Hamburger Krankenhäuser und die 30 000 Bürgerinnen und Bürger, die für eine solche Regelung unterschrieben haben, sind sich einig: Unsere Krankenhäuser müssen endlich wieder sichere Orte werden – für Beschäftigte und Patienten!