Verfassungsklage des Senats verhindert Volksentscheid für mehr Personal

Pressemitteilung

 

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute der Klage des Senats stattgegeben und den Gesetzesentwurf des Hamburger Bündnisses für verfassungswidrig erklärt. Damit wird ein Gesetz verhindert, für das im März letzten Jahres in nur 21 Tagen 30.000 Hamburgerinnen und Hamburger unterschrieben hatten.

 

Das vor Gericht verhandelte Gesetz sah vor, dass die Personalstärke in den Hamburger Krankenhäusern sich zukünftig am Bedarf der Patienten orientieren soll. Hierzu sollte eine Bedarfsermittlung vorgeschrieben und den Empfehlungen von Fachgesellschaften gefolgt werden.

 

Das Gericht folgte der Argumentation des Rot-Grünen Senats, der auf eine ausreichende Bundesgesetzgebung verweist und abstreitet, selbst handeln zu können. Der Gesetzesentwurf sah Personalregelungen sowohl für die Pflege als auch für die Reinigung vor. Diese Bereiche stünden in keinem sachlich-inhaltlichen Zusammenhang, weshalb auch ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot vorliege.

 

Das Hamburger Bündnis zeigt sich dennoch zuversichtlich und sieht weiterhin einen großen Handlungsspielraum des Senats um den Personalmangel in den Hamburger Krankenhäusern zu beenden:

 

Kirsten Rautenstrauch (Pflegekraft und Betriebsrätin):

„Der Personalmangel und seine Folgen bleiben traurige Realität und gefährlich für Patienten wie Beschäftigte. Der Senat hat die Pflicht schnell und konsequent zu handeln und das kann er auch nach diesem Urteil. Das Verfassungsgericht hat den Senat nicht von seiner politischen Verantwortung entbunden.“

 

Meike Saerbeck (Pflegekraft und Betriebsrätin):

„Wir fordern ein mutiges Vorangehen des Senats. Eine verbindliche Personalbemessung am Bedarf der PatientInnen ist in Hamburg weiterhin möglich. Dafür werden wir gemeinsam mit den Beschäftigten, PatientInnen und Angehörigen kämpfen – die Erfolge der bundesweiten Pflegebewegung geben uns Recht und machen viel Mut“

 

Pflegekraft Anna Meyer fordert:

„Wir brauchen konkrete Lösungen über die üblichen Imagekampagnen, wie die Allianz für Pflege, hinaus. Wir Pflegekräfte haben kein Imageproblem, wir haben ein ganz reales Problem und das ist die gefährliche Unterbesetzung. Berufsrückkehrerinnen und Aufstocker aus Teilzeit bekommen wir nur, wenn gute Arbeitsbedingungen garantiert werden.“